Kleintierpraxis

Dr. Angelika Meißner

74586 Gründelhardt
Sonnenstraße 24
Tel.: 07959 / 925080

Gebühren

GOT - Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie Tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren. Die GOT ist für alle Tierärzte bindend.


Diese GOT wurde mit Wirkung zum 31. Juli 1999 erneuert. Zuletzt wurde sie geändert am 30.06.2008.  Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.


Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes und der Angestellten, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Leistung.

 

Das Gebührenverzeichnis der GOT

  • Circa 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Gebührensatz aufgeführt. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen.
  • Die Gebührensätze der medizinischen Verrichtungen müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
  • Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den Laien nicht immer ohne Erläuterung nachvollziehbar.
    Wir als Praxisteam sind bemüht, Ihnen auf Ihrer Rechnung diese Leistungen detailliert aufzuschlüsseln. Wenn Ihnen eine Rechnung unklar erscheint, so fragen Sie uns bitte!

 

Gebührenhöhe
Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

 

Das vollständige Gebührenverzeichnis finden Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html

TIERARZTPRAXIS

Dr. Angelika Meißner
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